Häufig gestellte Fragen
Ich komme nach Terminvereinbarung zu Ihnen nach Hause. Vor Ort prüfe ich Ihren Schmuck, Münzen oder Silber diskret und transparent. Sie erhalten sofort ein unverbindliches Angebot – und bei Einigung direkt die Auszahlung.
Ich bestimme den Feingehalt (z. B. 333, 585, 750 Gold), wiege das Stück präzise und berechne den Wert tagesaktuell anhand des Goldkurses – abzüglich einer fairen Marge. Unser Abschlag wird wie folgt berechnet:
bis 20g Gold = 15% vom SPOT Preis
20g bis 50g = 12% vom SPOT Preis
über 50g = 10% vom SPOT Preis
Ich kaufe Goldschmuck, Zahngold, Münzen, Goldbarren, Bruchgold, Tafelsilber, Silberbesteck sowie Nachlassschmuck an – auch beschädigte oder einzelne Stücke. Falls etwas nicht verwertbar ist, sage ich es Ihnen ehrlich.
Kein Problem – Sie sind zu nichts verpflichtet. Mein Angebot ist unverbindlich und kostenfrei. Wenn Sie sich später entscheiden möchten, stehe ich Ihnen gern erneut zur Verfügung. Es besteht zu keiner Zeit ein Verkaufszwang.
Nein, legen Sie einfach alles bereit, was Sie prüfen lassen möchten – auch unbekannte Stücke oder Nachlass-Funde. Ich bringe alle nötigen Prüfmittel mit und berate Sie vor Ort.
Natürlich – eine Begleitperson oder mehrere dürfen gerne bei der Bewertung anwesend sein. Ob Familienmitglied, Nachbar oder Vertrauensperson: Transparenz ist mir wichtig, und ich begrüße es ausdrücklich, wenn Sie sich damit wohler fühlen.
Mein Ziel ist, dass Sie sich während des gesamten Vorgangs sicher, verstanden und gut informiert fühlen.
Nach Ihrer Zustimmung erfolgt die Auszahlung sofort und in bar – oder alternativ per Überweisung, je nach Wunsch. Sie erhalten auf Wunsch eine Quittung über den Verkauf.
Jein, bei Modeschmuck, kleinen Steinen oder industriel gefertigten Edelsteinen wird lediglich der aktuelle Goldpreis berechnet. Es handelt sich hierbei um "Schmelzgold". Schmuckstück von namenhaften Designern können seperat bewertet werden. Hier könnte auch ein Kauf auf Kommission bzw. im Kundenauftrag statt finden. Dies wird aber individuel von Fall zu Fall besprochen.
Ich biete persönlichen Hausbesuch, volle Transparenz und keine versteckten Gebühren. Sie müssen nichts einschicken oder anonym abgeben – ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und berate ehrlich, auch bei Nachlassstücken.
Ja, laut Geldwäschegesetz (§ 4 GwG) bin ich als Goldankäufer verpflichtet, Ihre Identität zu prüfen, wenn der Barverkauf 2.000 € oder mehr beträgt. Das bedeutet:
Bei einem Gesamtwert unter 2.000 € kann der Verkauf anonym erfolgen.
Ab 2.000 € ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.
Diese Regel dient der Verhinderung von Geldwäsche und schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer. Selbstverständlich gehe ich dabei diskret und datenschutzkonform vor – Ihre Daten werden nicht weitergegeben.
